29.09.2023

Flächen für nachhaltige Entwicklung

HWK und IHK zum neuen Regionalplan Münsterland Morgen (30. September) endet die Frist für Stellungnahmen zum neuen „Regionalplan Münsterland“. In dem Plan legt die Bezirksregierung Münster fest, wie viel Flächen in den Städten und Gemeinden zukünftig zum Beispiel für Wohn- oder Gewerbegebiete zur Verfügung stehen.

Die Wirtschaft im Münsterland erwartet vom Regionalplan „trotz zunehmender Nutzungskonflikte eine ausreichende Berücksichtigung des Flächenbedarfs für eine nachhaltige Entwicklung der heimischen Wirtschaft“. Das betonen die IHK Nord Westfalen und die Handwerkskammer Münster, die eine gemeinsame Stellungnahme zur Fortschreibung des Regionalplans abgegeben haben.

Darin weisen sie auf die Aufgabe des Regionalplans hin, ein bedarfsgerechtes Flächenangebot für Gewerbe und Industrie sicherzustellen. „Auch wenn im Regionalplan unterschiedliche Flächenansprüche berücksichtigt werden müssen, ist der Sicherung und Entwicklung von Standorten für die Wirtschaft eine besondere Bedeutung beizumessen“, heißt es in der Stellungnahme, die die Hauptgeschäftsführer Dr. Fritz Jaeckel (IHK Nord Westfalen) und Thomas Banasiewicz (Handwerkskammer Münster) unterzeichnet haben.

Durch den Mangel an direkt verfügbaren und vermarktungsfähigen Industrie- und Gewerbeflächen steht das Münsterland nach Einschätzung der Wirtschaftskammern vor großen Herausforderungen. Deshalb begrüßen IHK und HWK auch die in dem Plan erstmals eingeräumte Möglichkeit, erweiterte Potenzialflächen auszuweisen, die grundsätzlich für neue Wohn- oder Gewerbegebiete in Frage kommen. Sie sollen den Handlungsspielraum erhöhen, wenn bei der konkreten Aktivierung der Flächen vor Ort Probleme auftauchen, die einer Umsetzung im Wege stehen.

Tatsächlich werde diese Möglichkeit von vielen Kommunen jedoch bei Weitem „nicht ausgeschöpft“, kritisieren die beiden Wirtschaftskammern.

„Wir appellieren an die Kommunen, sich jetzt einen möglichst großen Spielraum zu verschaffen, um sicherzustellen, dass die errechneten Bedarfe am Ende tatsächlich auch realisiert werden können“, so Thomas Banasiewicz, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Münster. IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Fritz Jaeckel bringt es auf den Punkt: „Flächen müssen am Markt zur Verfügung stehen und nicht nur auf dem Papier.“

Die IHK Nord Westfalen und die Handwerkskammer Münster vertreten als Träger öffentlicher Belange im Änderungsverfahren des Regionalplans Münsterland die Gesamtinteressen der gewerblichen Wirtschaft der Region.